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derjenige Elternteile, der mit dem
Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt
die Großeltern
eine Person, zu der das Kind eine derart
tiefgehende emotionale Beziehung aufgebaut hat, dass durch das
Unterbleiben des persönlichen Verkehrs das Wohl des Kindes
gefährdet wäre
Die
Eltern sind verpflichtet, ihren ehelichen und unehelichen Kindern
Unterhalt zu leisten. Sind die Eltern nicht im Stande ihrer
Unterhaltspflicht nachzukommen (verstorben, schwere Krankheit) sind die
Großeltern zur Unterhaltsleistung heran zu ziehen, soweit sie dadurch
nicht ihren eigenen Unterhalt gefährden.
Das österreichische Familienrecht regelt die Rechtsbeziehung der
Ehepartner zueinander sowie die Beziehung der Eltern zu ihren Kindern.
Es baut auf dem Modell einer Familie, bestehend aus einem Mann und
einer Frau, die in aufrechter Ehe miteinander verheiratet sind, und
deren ehelichen Kindern auf. Weil die Formen des familiären
Zusammenlebens einem zunehmenden Wandel unterworfen sind, ist es
erforderlich, die Regelungen des Familienrechts diesen Änderungen
laufend anzupassen.