ist eine e-Learning-Plattform für Firmen, Schüler, Studenten, Lehrer/innen, Kursleiter oder Lernende, die sich weiterbilden möchten sowie für wissensdurstige Menschen.
Das Limit für die Beschäftigung von AusländerInnen in Österreich stellt die Bundeshöchstzahl dar.
Sie besagt, dass (zum derzeitigen Stand) die Gesamtzahl der
unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer/innen den Anteil
von 8 % des österreichischen Arbeitskräftepotentials nicht übersteigen
darf.
Bei Personen mit einer mindestens 50%igen Behinderung* kann von der/dem
ArbeitgeberIn eine Kündigung rechtswirksam nur dann ausgesprochen
werden, wenn der beim Bundessozialamt eingerichtete
Behindertenausschuss vorher die Zustimmung erteilt.
Es gibt eine Vielzahl finanzieller Förderungen bei der Einstellung von
Menschen mit Behinderung. Sie dienen als Anreiz, MitarbeiterInnen mit
Behinderung zu beschäftigen, zur Sicherung und als Ausgleich
behinderungsbedingter Einschränkungen.
Für behinderte Personen stehen alle Dienstleistungen des AMS zur
Verfügung. Vorrangig sind dabei die Bemühungen des AMS, behinderte
Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.