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Drittstaatsangehörige müssen zuvor fünf Jahre hier gearbeitet haben -
Asylwerber haben keinen Anspruch
Durch die Einführung der bedarfsorientierten
Mindestsicherung (BMS) wird für keine ausländische Personengruppe der
Zugang zur Sozialhilfe leichter, unterstrich das Sozialministerium
Freitag in einer Aussendung. "Ausländer" würden daher von der BMS
keineswegs stärker profitieren. Nur EU-rechtlich InländerInnen
gleichgestellte Gruppen können die Mindestsicherung mit
Rechtsanspruch beziehen. Dies bedeutet insbesondere, dass
AsylwerberInnen keinen Anspruch auf eine BMS haben, heißt es in der
Aussendung.
Die Europäische Kommission und der spanische EU-Vorsitz werden
morgen das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung 2010 eröffnen.
Unter dem Motto „Armut darf nicht sein!“ soll in diesem Jahr in der
gesamten EU die Eindämmung der Armut – von der jeder sechste Europäer
betroffen ist – in den Mittelpunkt rücken. Die Auftaktveranstaltung zum
Europäischen Jahr findet morgen in Anwesenheit des Präsidenten der
Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, und des spanischen
Ministerpräsidenten, José Luis Rodríguez Zapatero, in Madrid statt.
„Beim Transferkonto geht es in Wahrheit um Kürzungen bei den
Sozialleistungen", sprach sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer heute
klar gegen die diskutierte Forderung nach der Einführung eines
Transferkontos für Sozialleistungen aus. „96% der Sozialeistungen in
Österreich sind Versicherungsleistungen wie Pensionen oder
einkommensunabhängige Leistungen, wie die Familienbeihilfe und weitere
rechtlich zustehende Geldleistungen wie zum Beispiel
Entgeltfortzahlungen.
Die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten vereinbarten am 30.
November 2009, dass Eltern künftig Anspruch auf einen längeren
Elternurlaub haben.
Nach der geänderten Richtlinie über Elternurlaub können
berufstätige Eltern nach Geburt oder Adoption eines Kindes einen
mindestens viermonatigen Urlaub nehmen (bisher drei Monate). Als Anreiz
für Väter wurde eingeführt, dass mindestens einer der vier Monate sich
nicht auf den Partner übertragen lässt und verfällt, wenn er nicht in
Anspruch genommen wird. Die neue Richtlinie bietet auch einen besseren
Schutz gegen Diskriminierung und sorgt für einen sanfteren
Wiedereinstieg in den Beruf. Mit der Richtlinie wird einer Vereinbarung
der europäischen Sozialpartner Wirkung verliehen.
Burgenland (43.), Kärnten (41.), Oberösterreich (25.) und Niederösterreich (13.) haben die größte Sozialhilfelücke
Aktuelle Berechnungen der Armutskonferenz zeigen: die Zahl der Einkommensarmen in Österreich, die trotz Anspruch keine Sozialhilfe erhalten, ist enorm. Die wahren Probleme in der Sozialhilfe lauten deshalb nicht "soziale Hängematte" und "Missbrauch", sondern Nicht-Hilfe und Unterversorgung.